En Passant

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En Passant (frz.) "Im Vorübergehen". Ein Bauer, der ein Feld angreift, das von einem gegnerischen Bauern überschritten worden ist, der von seinem Ursprungsfeld aus in einem Zug um zwei Felder vorgerückt ist (Doppelzug), darf diesen gegnerischen Bauern so schlagen, als ob letzterer nur um ein Feld vorgerückt wäre. Dieses Schlagen ist nur in dem unmittelbar nachfolgenden Zug regelgemäß und wird "Schlagen en passant" genannt. Ein späteres Schlagen ist nicht zulässig.

weitere Links:
Vollständiges Regelwerk Aktikel 3.7d)
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